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Die tierärztliche Medikamentenabgabe (Selbstdispensation) muss beibehalten werden

Der Tierarzt und die Tierärztin sind die kompetenten Fachpersonen für Tierarzneimittel. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Gesundheit der Tiere sicherzustellen. Dabei übernehmen sie Verantwortung für das Tierwohl, die Gesellschaft und die Umwelt.

Sie garantieren eine dezentrale Versorgung mit Tierarzneimitteln. In der Nutztiermedizin kennen sie die Voraussetzungen auf den Betrieben ihrer Kundschaft. Die Selbstdispensation der Tierärzteschaft ist für die Schweiz das beste Modell für eine sichere und günstige Versorgung von Tieren mit Arzneimitteln.