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Die GST nimmt Stellung zur Änderung verschiedener Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat eine Vernehmlassung zur Änderung diverser Verordnungen im Zusammenhang mit der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten durchgeführt. Die GST begrüsst grundsätzlich die angestrebten Änderungen.

Die Vorlage bezweckt unter anderem die Aufrechterhaltung der Äquivalenz mit dem EU-Recht. Zudem werden – analog dem EU-Recht – neue Einfuhrbedingungen für Nutztiere erlassen, welche mit bestimmten Arzneimitteln behandelt wurden, und für aus solchen Tieren hergestellte Lebensmittel.

Die GST begrüsst, dass der Import von Tieren und tierischen Produkten verhindert werden soll, welche mit in der Schweiz verbotenen antimikrobiellen Wirkstoffen und Leistungsförderern behandelt wurden. Aus Sicht der GST wäre es sinnvoll, auch die Ausnahmebedingungen für die Einfuhr von Rindfleisch von Tieren zu streichen, denen hormonell wirksame Substanzen verabreicht wurden. Die GST findet bedenklich, dass Erzeugnisse aus Tieren, die mit in der EU verbotenen antimikrobiellen und wachstumsfördernden Substanzen behandelt wurden und auch pflanzliche Stoffe enthalten, von den Bestimmungen ausgenommen werden sollen. Das führt zu unnötigen Schlupflöchern.

Schliesslich lehnt die GST den Vorschlag ab, dass Halterinnen und Halter von Heimtieren mit Wohnsitz im Ausland bereits bei längerem Aufenthalt in der Schweiz einen Schweizer Heimtierpass für ihre Tiere lösen können. Für die praktizierenden Tierärzte und Tierärztinnen wäre es ein grosser Aufwand, wenn sie überprüfen müssten, ob die Tierhaltenden die Bedingungen erfüllen.