Tierärztinnen und Tierärzte müssen Diplome und Sprachkenntnisse ins Medizinalberuferegister eintragen lassen
Montag, 06. November 2017
Die Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) tritt per 1. Januar 2018 in Kraft. Für die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte bringt dies einige Änderungen mit sich.
Insbesondere müssen Tierärztinnen und Tierärzte, die ihren Beruf ausüben, grundsätzlich ihre Diplome und Sprachkenntnisse ins Medizinalberuferegister (www.medregom.admin.ch) eintragen lassen.
Weitere Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte sind im GST-Newsletter zu finden.
Informationen des Bundes: www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/berufe-im-gesundheitswesen/medizinalberufe/teilrevision-des-bundesgesetzes-ueber-die-universitaeren-medizinalberufe-neu.html