PAT-BVG

Arbeitnehmende sind obligatorisch für die berufliche Vorsorge zu versichern, sobald sie das gesetzliche Mindesteinkommen übersteigen.
Die Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte PAT-BVG ist eine Gemeinschaftsstiftung und führt die obligatorische und überobligatorische Berufliche Vorsorge durch. Versichert sind die Mitglieder und Arbeitnehmenden folgender Organisationen:
- Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH
- Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST
- Schweizerischer Verband Madizinischer PraxisAssistentinnen SVA
- Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft ChiroSuisse
- Föderation Alternativ Medizin Schweiz FAMS
- Organisation der Arbeit für Komplementärmedizin OdA KT
- Schweizerischer Fachverband für Manuelle Lymphdrainage SFML
- Schweizerische Berufsorganisation für traditionelle Chinesische Medizin TCM
- Verband der medizinischen Masseure Schweiz vdms
Zudem können versichert werden:
Selbständigerwerbende mit Personal und Arbeitnehmer von Verbänden, Unternehmungen oder Institutionen, welche eine Tätigkeit im und für den Bereich der Medizin und Parmamedizin ausüben oder für die PAT-BVG tätig sind wie z.B. medisuisse AHV IV, Versicherung der Schweizer Ärzte, Schweizerische Ärzte-Krankenkasse, Laboratorien, Klinikan, Zahnärzte, Versicherungsberater usw. Selbständigerwerbende ohne Personal können sich anschliessen, wenn Sie Mitglied eines oben erwähnten Verbandes sind.
Weitere Informationen:
www.pat-bvg.ch