(VAT)
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Die Mitarbeitenden der GST-Geschäftsstelle helfen Ihnen gerne.
Tel. 031 307 35 35
fortbildung(at)gstsvs.ch

Angelina Riederer,
Dr. med. vet.
Verantwortliche Bildung

Sarah Prasse,
Dr. med. vet. FVH
Verantwortliche Bildung
Aus- und Fortbildung im Strahlenschutz
Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit aus- und fortgebildet werden.
Grundkurs Strahlenschutz Sachverstand konventionelle Radiologie
Tierärztinnen und Tierärzte, welche eine Bewilligung zum Betreiben einer diagnostischen Röntgenanlage beantragen wollen, müssen gemäss Strahlenschutzgesetzgebung eine Sachverstandsausbildung absolviert haben. Voraussetzung zum Kursbesuch ist das eidgenössische Tierarztdiplom oder eine gleichwertige, anerkannte ausländische Ausbildung. Neben Vermittlung der theoretischen Grundlagen wird Wert auf praktische Übungen mit Tieren sowie Filmanalyse gelegt. Der Kurstag endet mit einer Prüfung (Multiple Choice) und anschliessender Besprechung der Prüfungsfragen.
Die Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Kurstages das vom BAG anerkannte GST Fertigkeitszeugnis Strahlenschutzsachverstand.
Zielgruppe
Tierärztinnen und Tierärzte, welche die Ausbildung nicht bereits im Rahmen ihres Studiums absolviert haben.
Sprache
Der Kurs wird nur auf Deutsch durchgeführt. Kursunterlagen und Prüfungsdokumente sind auch auf Französisch erhältlich.
Anerkannte Fortbildung
Ja, 2 Bildungspunkte GST
Kosten
GST-Mitglieder: CHF 475.-
Nicht GST-Mitglieder: CHF 680.-
Kursort
Paul Scherrer Institut (PSI), Villigen
Nächster Kurs
Datum folgt
Fortbildungspflicht im Strahlenschutz
Die revidierte Strahlenschutz Ausbildungsverordnung tritt ab dem 1. Januar 2018 in Kraft. Tierärztinnen und Tierärzte mit einer Bewilligung als Strahlenschutz-Sachverständige müssen sich neu alle fünf Jahre fortbilden. Im Weiteren sind sie verantwortlich, dass alle Personen im Betrieb (Veterinärmediziner und TPA), die mit ionisierender Strahlung arbeiten, ebenfalls alle 5 Jahre die Fortbildungspflicht nachweisen können. Somit wird eine obligatorische Fortbildung von allen Personen verlangt, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können. Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, solange der notwendige Nachweis der Aus- bzw. Fortbildung erbracht wird.
Merkblatt zur Fortbildungspflicht für den Strahlenschutz Sachversand
Informationen des BAG: www.strahlenschutzrecht.ch
Die wichtigsten Infos sind in der Merkblättern «Was ist neu in der Medizin» und «Was ist neu für nuklearmedizinische Tätigkeiten beim Umgang mit radioaktiven Quellen» zu finden.
Nächster Fortbildungskurs
Datum für 2021 wird Anfang Jahr bekannt gegeben
Weitere Informationen für GST-Mitglieder: Informationen und Merkblätter zur beruflichen Strahlenexposition