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Portrait |
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Zahlen und Fakten Seit ihrer Gründung durch einen Arzt und zwei Tierärzte, im Jahr 1813 in Hünenberg (Zug), hat die GST zahlreiche Veränderungen erfahren. In den Statuten, 2004 revidiert, legt die Berufsorganisation als Zielsetzung fest, in allen durch die Organe der Gesellschaft bestimmten Bereichen der Verbandspolitik aktiv tätig zu sein. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) vertritt zur Zeit die beruflichen Interessen von über 2'700 Mitgliedern. Die meisten unter ihnen sind auch Mitglied in einer oder mehreren der 16 Regionalsektionen und der 14 Fachsektionen, die zur Zeit existieren. Unsere Vereinigung stellt eine sehr repräsentative Übersicht des tierärztlichen Berufes dar, denn die GST vertritt heute die Interessen der selbstständigen und angestellten Tierärzte, seien sie nun Kliniker oder Parakliniker. 1976 hat die GST die Tierärztliche Verrechnungsstelle der GST AG (TVS OGV AG) gegründet. Sie ermöglicht den Mitgliedern, ihre Lieferanten zentralisiert zu bezahlen und erleichtert ihnen die Praxiseröffnung oder -übernahme. Zudem verfügt diese Organisation über eine angeschlossene Treuhandstelle. Seit 1816 ist die GST Herausgeberin einer angesehenen wissenschaftlichen Zeitschrift, des Schweizer Archivs für Tierheilkunde (SAT). Darin integriert ist das Informationsorgan der GST; es hält die Mitglieder auf dem laufenden über die Geschäfte der Gesellschaft sowie über den Berufsstand. Strukturen Damit die GST im Sinne ihrer Mitglieder handeln und zu Problemlösungen beitragen kann verfügt sie seit 1963 über eine Delegiertenversammlung; diese vereinigt jedes Jahr die durch die Sektionen im Verhältnis der jeweiligen Mitgliederzahlen bestimmten Delegierten. Der Vorstand, dessen 7 Mitglieder durch die Delegiertenversammlung gewählt werden, bestimmt die Verbandspolitik. Er ergreift die nötigen Massnahmen und vertritt die Gesellschaft. Gemäss Statuten hat ein Vertreter der Tiermedizinischen Fakultät der Universität Bern oder Zürich Recht auf Einsitz im Vorstand. Der Vorstand wird für die Ausführung seiner Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt sowie durch Beauftragte, welche sich mit ganz speziellen Aufträgen befassen. Der Standesrat überwacht die Anwendung und Einhaltung der Standesordnung und amtet als Schlichtungsorgan in Fällen von Verstössen oder Streitfällen mit schädlichen Auswirkungen auf den Berufsstand. Die Geschäftsstelle koordiniert die Aktivitäten der Gesellschaftsorgane und hält insbesondere die Verbindung von GST-Vertretern zu anderen Organisationen aufrecht. Wenn Sie unseren Jahresbericht (PDF, 2526 KB) lesen möchten, können Sie ihn hier herunterladen.
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