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Andere Organe |
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Verschiedene spezifische Aufgaben sind an Organe oder Kommissionen der GST delegiert.
Geschäftsprüfungskommission Sie besteht aus drei Mitgliedern und ist mit der Überprüfung der Aktivitäten der Exekutiv-Organe der Gesellschaft beauftragt. Sie liefert zuhanden der Delegiertenversammlung einen Jahresbericht ab. Im Amt sind:
Beauftragte Zur Bearbeitung von speziellen Themen mit grosser Bedeutung kann die GST auf die Mitarbeit von Beauftragten zählen. Zur Zeit gibt es drei Beauftragtenstellen:
Ombudsmann für Kundenbeschwerden Die Regionalsektionen sind erstinstanzlich für die Behandlung von Kundenbeschwerden zuständig. Wird eine Klage gegen einen Tierarzt eingereicht, der keiner Regionalsektion angehört oder im Falle von Unstimmigkeiten bei der Behandlung einer Beschwerde, wird diese vom Ombudsmann für Kundenbeschwerden bearbeitet. Zur Zeit sind die Amtsinhaber:
TPA: Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für tiermedizinische Praxisassistentinnen und -assistenten EFZ (SKOBEQ) Die GST ist die Partnerorganisation des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) betreffend die Ausbildung der TPA. Um dieses Amt wahrzunehmen verfügt sie über eine Kommission. Diese setzt sich folgendermassen zusammen:
Paritätische Kommission für Findeltiere Sie beurteilt die Unterstützungsgesuche für Findeltiere. Der Fonds kann für die Entschädigung von tierärztlichen Behandlungen an herrenlosen Tieren verwendet werden. Die Funktionen sind besetzt mit: Stiftungsrat des Hilfsfonds Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte unterhält eine Stiftung, welche Hinterbliebene von Mitgliedern oder Mitglieder, die infolge Krankheit oder Unfall in eine schwierige Lage geraten sind, unterstützen kann. Der Fonds kann auch zur Unterstützung von veterinärmedizinischen Entwicklungsprojekten im Ausland eingesetzt werden. Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus: |
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