Société des Vétérinaires Suisses - Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte
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Gesetzliche Grundlagen

Das Studium der Veterinärmedizin in der Schweiz ist im Medizinalberufegesetz (MedBG) vom 23. Juni 2006 geregelt, sowie in den folgenden Verordnungen:  


Zulassung

Inhaber einer eidgenössischen Matura, welche sich für das Veterinärstudium immatrikulieren möchten, müssen sich an die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten Bern wenden, Tel. 031 306 60 55). Die notwendigen Formulare können auf den Sekretariaten der Gymnasien oder den Immantrikulationsdiensten oder den Kanzleien der Universitäten bezogen werden. Eine Voranmeldung vor dem 15. Februar ist zwingend. In Abhängigkeit von der Anzahl Kandidat/innen wird ein Eignungstest durchgeführt. Informationen über den Test können hier bezogen werden.


Studium

Für die Ausbildung der Veterinäre ist das Bundesamt für Gesundheit zuständig. Seit dem Herbst 2003 existiert eine neue Ausbildungsstätte unter dem Namen VETSUISSE im Sinne der Vereinigung der beiden Fakultäten Bern und Zürich in einer einzigen Entität.

Neues Curriculum Veterinärmedizin

Die Kosten/Einschreibegebühr für das Studium betragen: 1. Sem. = Anmeldegebühr CHF 50.- und Laborgebühr CHF 40.- (einmalig CHF 90.-) zuzüglich Einschreibegebühr pro Semester von CHF 700.-.



 
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