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Nach dem Abschluss des Studiums hat die Tierärztin oder der Tierarzt die Möglichkeit, den Beruf auszuüben. Erfahrungen in der beruflichen Praxis sind unabdingbar. Grundsätzlich stehen zwei Möglichkeiten offen:
Die Fakultäten Bern und Zürich, wie auch das Bundesamt für Veterinärwesen schreiben regelmässig offene Stellen aus. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte führt eine Liste offener Stellen sowie eine Liste von stellensuchenden AssistentInnen. Im Anschluss und während der Assistenzjahre besteht die Möglichkeit, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen, welche mit verschiedenen Titeln abgeschlossen werden: Doktorat in Veterinärmedizin : Verliehen von einer Fakultät an Inhaber des Staatsexamens auf der Basis einer Doktorarbeit, die innerhalb einer universitären Doktorandenstelle oder auch unabhängig von einer Anstellung an der Universität geschrieben werden kann, immer unter Anleitung eines Doktorvaters. Facharzttitel FVH : Verliehen von der GST auf der Basis einer Weiterbildung in einem bestimmten Gebiet. Konsultieren Sie die Homepage der entsprechenden Fachsektionen (Lebensmittelhygiene: www.tvlch.org), um weitere Informationen diesbezüglich zu erhalten. PhD : Weiterbildung, welche im Minimum drei Jahre dauert und auf eine Karriere in der Forschung vorbereitet.
European Colleges : Diverse "European Colleges" existieren, jedes ist einem Gebiet der Veterinärmedizin gewidmet.
Die Zulassungsbedingungen zu diesen Studiengängen können sich unterscheiden. Detaillierte Informationen finden Sie auf folgender Internetseite des European Board of Veterinary Specialisation (EBVS). |
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