![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Ausbildung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Seit 01.01.2008 gelten für die Ausbildung zur Tiermedizinischen Praxisassistentin (EFZ) / zum Tiermedizinischen Praxisassistenten (EFZ) die neue Bildungsverordnung sowie der neue Bildungsplan (Bildungsplan auf Italienisch). Für Lernende, welche im Herbst 2007 ihre Ausbildung begonnen haben, gilt bis im Sommer 2010 noch der Lehrplan, welcher im Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung festgehalten ist. Hier finden Sie die Lohnempfehlungen 2010 für TPA-Lernende . Für Lehrmeister und alle am Beruf interessierten Personen haben wir eine CD-Rom erstellt. Sie können diese bei der GST-Geschäftsstelle bestellen oder die Dateien HIER (in Italienisch) herunterladen. Erforderliche Vorbildung ist eine abgeschlossene obligatorische Schulzeit. Um sicher zu gehen, dass der gewählte Beruf den Erwartungen entspricht, ist das Absolvieren eines oder mehrerer Praktika in einer Tierarztpraxis zu empfehlen. Lehre
Es besteht zudem die Möglichkeit, eine verkürzte 2-jährige Lehre zu absolvieren. Vorausgesetzt werden hierbei u.a. 5 Jahre Berufserfahrung. Ansprechpartner ist das Berufsbildungsamt des jeweiligen Praxisstandortes. Unterrichtete Fächer Die Berufsschule vermittelt nebst Allgemeinbildung vor allem Kenntnisse in medizinischen, wissenschaftlichen und Handelsfächern. Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem bei den Fächern Labor, Strahlenschutz und Röntgen.
Berufspraxis Der Praxisalltag bietet der Lehrtochter/dem Lehrling Gelegenheit, die alltäglichen Arbeiten des zukünftigen Berufs zu erlernen, dies unter Anleitung des Arbeitgebers und mit Hilfe der ausgebildeten TPA. So wird sie/er nach und nach in die Aufgaben eingeführt, welche sie nach beendeter Lehrzeit selbständig zu erfüllen hat. Die Lehrtochter/der Lehrling führt während der Lehrzeit ein Arbeitsbuch, welches nach jedem Semester vom Lehrtierarzt kontrolliert und unterzeichnet wird. Prüfungen Die Lehrabschlussprüfung ist in folgende Fächer unterteilt:
Allgemeinbildung Wer die Prüfung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und ist berechtigt, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung "Gelernte Tiermedizinische Praxisassistentin / Gelernter Tiermedizinischer Praxisassistent" zu führen. Kosten der Ausbildung Die Ausbildung ist für die Lehrtochter unentgeltlich, nur das Schulmaterial geht zu ihren Lasten. OdA TPA Unter dem Namen „Oda TPA“ (Organisation der Arbeitswelt der schweizerischen tiermedizinischen Praxisassistenz) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Die "OdA TPA“ ist eine paritätisch ausgestaltete Organisation der Arbeitswelt im Sinne von Art. 1 des Bundesgesetzes über Berufsbildung (BBG). Sie fasst Berufsorganisationen, die in der Berufsbildung von tiermedizinischen Praxisassistentinnen/-en tätig sind, zusammen. Die „OdA TPA" legt die Bildungsziele und Bildungsinhalte fest und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder im Bereich der Berufsbildung gegenüber dem Bund, den Kantonen und anderen Organisationen. Die „OdA TPA“ koordiniert, fördert und erbringt Dienstleistungen zugunsten der Berufsbildung im Bereich der tiermedizinischen Praxisassistenz. Weitere Auskünfte Nützliche Hinweise finden Sie auf der Homepage www.berufsbildung.ch oder auf folgenden Internetseiten: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||